Fachschaftsvollversammlung (FSVV)

Fachschaftsvollversammlung (FSVV)

Die Fachschaftsvollversammlung (FSVV) besteht aus allen wahlberechtigten Mitgliedern der FS VWL, d.h. fast allen Studierenden des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. Unsere Satzung sieht folgendes vor:

 

  • 18 Rechtsstellung der FSVV

Die FSVV, die aus allen wahlberechtigten Mitgliedern der FS VWL besteht, ist ein beschlussfassendes Organ der Fachschaft.

 

  • 19 Einberufung und Durchführung der FSVV

(1)    Der Sprecher des FSR beruft die FSVV ein:

  1. auf Beschluss der FSV,
  2. auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der FSV-Mitglieder,
  3. auf Beschluss des FSR,
  4. auf schriftlichen Antrag von mindestens fünf Prozent der Fachschaft, sofern der Antrag eine Tagesordnung enthält.

(2)    Die Ankündigung der FSVV erfolgt mindestens zwei Wochen vor ihrer Durchführung. Die Ankündigung enthält

  1. die genaue Zeit- und Ortsangabe der FSVV sowie
  2. ihre Tagesordnung.

(3)    Der Versammlungsleiter der FSVV ist immer der FSR-Sprecher oder ein von ihm benanntes Fachschaftsmitglied.

 

  • 20 Beschlüsse der FSVV

Die Entscheidungen der FSVV binden alle Organe der Fachschaft. Die FSVV ist nur beschlussfähig, wenn mindestens zehn Prozent aller satzungsmäßigen Mitglieder der FSVV anwesend sind. Beschlüsse der FSVV können nur durch eine weitere FSVV mit der entsprechenden Mehrheit aufgehoben werden. Die Einberufung dieser folgenden FSVV erfolgt gemäß §19.