Fakultätsrat

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat setzt sich aus Vertretern der Hochschullehrer, der akademischen Mitarbeiter, der Universitätsverwaltung sowie der Studenten zusammen. Vorsitzender ist der Dekan.

Zu den Aufgaben der Vertreter der Studenten im Fakultätsrat gehört es, sich – mithilfe der Fachschaft – ein Bild von der Meinung der Studenten zu verschaffen und diese im Fakultätsrat mit oder häufig auch gegen andere Interessengruppen durchzusetzen.