Fachschaftsvertretung (FSV)
Die FSV ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft am Fachbereich. Sie besteht aus 15 Mitgliedern, die wird jährlich von den Mitgliedern der Fachschaft in allgemeiner, direkter, freier, gleicher und geheimer Urnenwahl gewählt werden. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Das Präsidium bestehend aus 1. und 2. Vorsitzenden/er und dem/der Protokollanten/in leitet die Angelegenheiten der FSV.
Die Wahlen zur FSV finden jedes Sommersemester parallel zu den anderen Hochschulwahlen statt. Jeder/e kann kandidieren! Wer von den aktiven Fachschaftlern/innen Lust hat, für die FSV zu kandidieren, kann sich gerne an das Präsidium oder den FSR-Vorstand wenden. Diese erstellen gemeinsam eine Liste der aktiven Fachschaftler/innen und reichen sie ein.
Sitzungen finden mindestens 3 Mal in der Amtszeit statt; können aber auch sonst nach Notwendigkeit einberufen werden. Es besteht Anwesenheitspflicht - außer man entschuldigt sich rechtzeitig mit einem triftigen Grund! Es müssen mindestens 10 Mitglieder bei einer FSV-Sitzung anwesend sein, da sonst keine Beschlussfähigkeit gegeben ist.
Die FSV wählt bspw. den FSR, den Wahlausschuss und die Kassenprüfer/innen. Sie ist die Legislative. Daher sollte man nicht gänzlich unerfahren sein, was Strukturen unseres Studiums, der Fakultät sowie der Universität angeht.
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